Kirchenbücher

Archivalien der Volkskirchen westlich vom Grossen Belt wurden an die 3 Landesarchive, (Landesarchiv für Nordjütland, Landesarchiv für Fünen, Landesarchiv für Nordschleswig), abgeliefert. Volkskirchen östlich vom Grossen Belt haben an das Reichsarchiv abgeliefert.

Im Jahre 1646 wurde es jedem Pfarrer im Königreich Dänemark befohlen, sämtliche Taufen, Verlobungen, Trauungen und Beerdigungen in einem Buch aufzuzeichnen. Am Anfang geschah dies jedoch nicht systematisch:

  • Vor 1814 wurden kirchliche Handlungen von einigen Pfarrern in ein selbstgemachtes Schema eingetragen; andere trugen sie chronologisch ein.

  • Seit 1814 wurde die Registrierung systematischer, und es wurden zwei Exemplare des Kirchenbuchs geführt: En Hauptministerialbuch und ein Duplikat (Kontraministerialbuch).

Nicht alle Kirchenbücher sind seit dem 17. Jahrhundert bewahrt. Das älteste Kirchenbuch geht auf das Jahr 1573 zurück und stammt aus dem Kirchspiel Hjortkær (Jordkirch) in Nordschleswig.

Schleswig (Sønderjylland)

Die Kirchenbücher wurden im Herzogtum Schleswig anders geführt als im übrigen Dänemark:

  • 1763 wurden standardisierte Schemata für die Kirchenbuchführung der Kirchspiele im Bistum Schleswig eingeführt.
  • 1775 wurde es den Pfarrern im Bistum Schleswig befohlen, jedes Kirchenbuch in zwei Exemplaren zu führen und Abschriften der existierenden Kirchenbücher bis zum Jahre 1763 anzufertigen.
  • 1864 waren die Kirchspiele Stenderup, Bjert, Vonsild (Wonsyld), Dalby, Ødis (Oeddis), Taps, Hejls (Heils) und Vejstrup (Weistrup) Teile des Herzogtums Schleswig. Diese acht Kirchspiele verblieben nach dem verlorenen Krieg in 1864 bei Dänemark.
  • 1874 wurden von der neuen, preussischen Verwaltung in Schleswig die Standesämter eingeführt, welche für die zivile Registrierung von Geburten, Heiraten und Todesfällen zuständig waren. Seit 1874 wurde nur bei kirchlichen Handlungen eine Registrierung im Kirchenbuch vorgenommen.
  • Bis 1898 wurden die Kirchenbücher in den Kirchspielen, die vor 1864 zum Bistum Ribe (Ripen) - die sogenannten Enklaven - und zum Bistum Alsen-Äröe gehört hatten, gemäss den Bestimmungen im Königreich Dänemark geführt.
  • 1898 wurden einheitliche Bestimmungen über die Führung der Kirchenbücher in ganz Schleswig eingeführt.

Was finde ich in den Kirchenbüchern?

In den Kirchenbüchern finden Sie folgende Informationen:

  • Vor 1814: Geburten, Taufen, Konfirmationen, Verlobungen (in Schleswig nur bis 1799), Eheschliessungen und Bestattungen.
  • Nach 1814: Geburten, Konfirmationen, Eheschliessungen und Bestattungen. Einige Pfarrer haben auch Zu- und Abgangsregister sowie Namensregister geführt (keine Kirchspiele im Bistum Schleswig).

Was Sie vorher wissen müssen

Um eine Person in einem Kirchenbuch zu finden, müssen Sie folgende Informationen vorher kennen:

  • Der Name
  • Das Datum der kirchlichen Handlung
  • Das Kirchspiel, wo die kirchliche Handlung stattgefunden hat.

Einsichtsbegrenzung für Kirchenbucheinträge:

  • Bestattungen: 10 Jahre.
  • Taufen, Konfirmationen, Verlobungen, Trauungen: 50 Jahre.

Hier sollten Sie suchen:

  • Kirchenbücher bis etwa 1950 sind im Internet zugänglich auf der Internetseite: www.arkivalieronline.dk
  • Kirchenbücher bis 2003 finden Sie im Original westlich vom Grossen Belt in dem Landesarchiv, das für das Kirchspiel zuständig ist. Östlich vom Grossen Belt sind diese Kirchenbücher im Reichsarchiv zu finden. In Daisy können Sie sehen, welche Kirchenbücher von den einzelnen Kirchspielen abgegeben sind.
  • Kirchenbücher nach 2003 werden elektronisch von den Kirchenbuchämtern geführt.